Die Gründung der LTD ist normalerweise innerhalb von 2-7 Tagen nach Eingang des Antrags in Irland abgeschlossen. Die Firma ist dann voll geschäftsfähig.
Der Gesellschaftsvertrag mit dem Memorandum wird von uns elektronisch verwaltet. Auch die Einreichung des Annual Returns und der Bilanzen können von uns durchgeführt werden. Änderungen werden von uns nach Auftrag ausgeführt.
Das Minimumkapital ist €1. Wir gründen Gesellschaften standardmäßig mit einem Stammkapital von 100 Aktien á 1 €. Das Stammkapital muss nicht einbezahlt werden.
Irland bleibt in der EU. Damit ist Ihre Zweigniederlassung oder Komplemenärs- LTD für die KG weiter rechtssicher.
Wenn Sie in Irland geschäftlich aktiv werden: Der VAT Standardsatz beträgt 23%. Die VAT-Erklärung ist alle zwei Monate einzureichen. Wer weniger als €37,500 Umsatz macht, muss sich nicht für die VAT registrieren. Ähnliches gilt für Gesellschaften, die keine VAT-relevanten Tätigkeiten ausführen, z.B. Holding- und Komplementärgesellschaften oder für Zweigniederlassungen.
Ein Direktor der Irischen LTD muss in der EEA also EU, in Island, Norwegen oder Liechtenstein ansässig sein. Ist der Direktor in einem anderen Land ansässig, ist eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen mit einer Deckung über €25,000. Diese würde fällig werden, falls sich die Gesellschaft verschuldet und der Direktor nicht aufzufinden ist. Es entstehen Kosten von etwa €1,000 pro Jahr für eine solche Versicherung.
Alle Gesellschafter werden in der Gesellschafterliste geführt, welche dem Handelsregister vorliegt. Treuhänder können eingetragen werden. Gemäß dem SI hat aber das RBO (Register of Beneficial Ownership) seit dem 29.Juli 2019 mit der Annahme von Online-Einreichungen der Anträge begonnen. Jede LTD hat 5 Monate Zeit zur Einreichung des tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten.
Ähnlich wie der UK gilt auch in Irland die "Remittance-Base" Besteuerung für "Non Domestics". Ausländer, die sich in Irland niederlassen, sind nur steuerpflichtig auf ihr irisches Einkommen. Einkünfte im Ausland bleiben steuerfrei, solange diese nicht nach Irland ausbezahlt werden. Gegenüber dem UK hat die irische Regelung aber den Vorteil, dass sie zeitlich nicht beschränkt ist
Vom CRO wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag beträchtliche Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderen für das Einreichen des Annual Return und der Bilanz.
Ihre eingehende Behördenpost leiten wir Ihnen wöchentlich per E-mail (oder Briefservice) weiter, inklusive Ihrer Briefpost (10 Briefe pro Monat).
Wir stehen Ihnen jederzeit per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Gerne beantworten wir alle verwaltungstechnischen und administrativen Fragen rund um Ihre irische Limited.
Hier einrichten: VOIP - https://www.irishvoip.com/