AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen GO SIMPLE KG

Präambel

Für alle Lieferungen und Leistungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN - Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen. Das gesamte Leistungsangebot dieser Seiten, sowie Infobroschüren, Newsletter und Vertragsunterlagen sind Eigentum von GO SIMPLE. Sie dürfen ausschließlich von Endkunden zum Zwecke der Bestellung einer Gesellschaft von GO SIMPLE verwendet werden. Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von GO SIMPLE kommt eine Verwendung durch Dritte in Betracht.

Wird der Vertrag für einen Dritten geschlossen, so ist hierauf ausdrücklich unter Angabe der Vertretungsverhältnisse hinzuweisen und die dritte Person ist mit Namen, Anschrift und Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen. GO SIMPLE behält sich ausdrücklich vor, vor einem etwaigen Vertragsabschluss zunächst die dritte Person zu kontaktieren und das Vertragsangebot erst anzunehmen, wenn die ausdrückliche Zustimmung des Dritten vorliegt. Liegen keine oder keine vollständigen Angaben einer dritten Person vor, so wird der Besteller selbst ausschließlicher Vertragspartner von GO SIMPLE.

§ 1 Vertragsschluss

Ein Vertrag mit GO SIMPLE kommt wie folgt zustande:

Bestellung einer Limited

Der Besteller übermittelt an GO SIMPLE alle erforderlichen Daten, die für die Gründung einer Gesellschaft erforderlich sind, durch Ausfüllen der so genannten Dateneingabe. Den Eingang der Dateneingabe bestätigt GO SIMPLE mit einer E-Mail. Mit dieser Bestätigung ist der Vertrag abgeschlossen. Da es sich bei der Bestellung einer Gesellschaft um eine individuelle Firmengründung und damit die Aufnahme einer selbständigen unternehmerischen Tätigkeit handelt, kommt ein Widerruf der Bestellung nicht in Betracht.

Der Besteller übermittelt an GO SIMPLE durch das Ausfüllen der Dateneingabe alle erforderlichen Daten, die für die automatisierte Erstellung der Gründungsunterlagen erforderlich sind. Den Eingang der Dateneingabe bestätigt GO SIMPLE mit einer E-Mail. Mit dieser Bestätigung ist der Vertrag abgeschlossen.

§ 2 Zahlung

Mit Abschluss des Vertrages ist der in der Bestellung ausgewiesene Rechnungsbetrag fällig. GO SIMPLE wird die Gründung der Gesellschaft erst dann vornehmen, wenn die Zahlung bei GO SIMPLE eingegangen ist.

§ 3 Informationspflichten

Der Besteller ist verpflichtet, GO SIMPLE fortlaufend über alle etwaigen Änderungen seiner in der Bestellung angegebenen Daten unverzüglich schriftlich zu informieren. Das gilt insbesondere bezüglich seiner eigenen postalischen / E-Mail Erreichbarkeit.

Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass die Aktualität der gespeicherten Daten unerlässliche Voraussetzung, insbesondere für die Weiterleitung von Schreiben des Companies Registration Office Ireland (zukünftig: CRO), aber auch für den Bestand der Gesellschaft ist. So ist der Besteller verpflichtet, einmal jährlich gegenüber dem CRO für einen Annual Return abzugeben. Hiermit wird die Richtigkeit der gespeicherten Daten und der Umstand, dass keine Änderungen innerhalb der Gesellschaft vorgenommen worden sind, bestätigt. Die Nichtabgabe der Erklärung sowie eine etwaige Fehlerhaftigkeit können zur Erhebung von Bußgeldern, aber auch zur Zwangslöschung der Gesellschaft führen. Soweit daher GO SIMPLE den Annual Return für den Besteller im Rahmen des Servicepaketes abgeben soll, muss GO SIMPLE auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der seitens des Bestellers übermittelten Daten vertrauen. Ein Verstoß gegen die Informationspflicht wirkt sich daher unmittelbar zu Lasten des Bestellers aus.

Das gilt insbesondere bezüglich einer möglichen Zwangslöschung der Gesellschaft. GO SIMPLE haftet dafür nicht. Liegt eine Insolvenz der Gesellschaft vor, so ist der Besteller verpflichtet, dies unverzüglich GO SIMPLE anzuzeigen. Im Übrigen ist er aber selbst verpflichtet, allen damit in Zusammenhang stehenden Verpflichtungen nachzukommen. Die verspätete Einreichung von Dokumenten gegenüber irischen Behörden führt zur Verhängung von Bußgeldern. Diese sind ebenfalls vom Besteller zu tragen, soweit er GO SIMPLE nicht unverzüglich informiert beziehungsweise die erforderlichen Unterlagen fristgerecht geliefert hat.

Sämtliche Dokumente sind nach Irischem Recht zwingend am Registered Office, also an der irischen Anschrift, aufzubewahren. Wird gegen diese Aufbewahrungspflicht verstoßen, können empfindliche Geld- und Freiheitsstrafen gegen die Geschäftsführer verhängt werden. Soweit der Besteller daher nicht selbst ein Büro in Irland mit einem Secretary unterhält, sondern das Servicepaket von GO SIMPLE in Anspruch nimmt, sollte der Besteller in keinem Fall selbst Informationen und Dokumente beim CRO einreichen, da in diesem Fall die zwingend vorgeschriebene Aufbewahrung im Registered Office nicht gewährleistet ist.

GO SIMPLE ist berechtigt, Postsendungen, die vom CRO an das Registered Office des Auftraggebers gesendet werden, zu öffnen und den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Die Notwendigkeit dieser Regelung ergibt sich aus der denkbaren Notwendigkeit sofortigen Handelns gegenüber dem CRO, da bei einfacher Postweiterleitung nicht zwingend gewährleistet ist, dass gesetzte Fristen eingehalten werden können. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Besteller bei GO SIMPLE als Dienstleistung auch das Servicepaket bestellt und bezahlt hat.

§ 4 Haftung

GO SIMPLE haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch GO SIMPLE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, der Vornahme von unerlaubten Handlungen, bezüglich aller angebotenen Neben- und Zusatzleistungen, insbesondere weiterer Servicedienstleistungen und Beratungen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Rahmen von Vertragsverhandlungen durch GO SIMPLE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung, soweit nicht bereits zuvor zulässig ausgeschlossen, auf unmittelbare Schäden begrenzt.

Für Folgeschäden, mittelbare und untypische Folgeschäden, haftet GO SIMPLE nicht. Die Schadenersatzpflicht wird der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Unabhängig davon wird die Haftung von GO SIMPLE der Höhe nach auf den Jahrespreis der in Anspruch genommenen Dienstleistung begrenzt. GO SIMPLE kann die Eintragung der irischen Limited durch das irische Handelsregister nicht garantierten. GO SIMPLE haftet nicht für Schäden und Folgeschäden die dem Besteller durch die Nichteintragung der Limited entstehen.

Eine Überprüfung des vom Besteller gewünschten Firmennamens auf Marken- oder sonstige Rechte Dritter nimmt GO SIMPLE nicht vor. Dafür ist der Besteller selbst verantwortlich. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Computerprogramme und Datenverarbeitungsanlagen vollkommen fehlerfrei zu entwickeln, zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten mit dem beziehungsweise durch das Medium Internet auszuschließen (im Folgenden technische Mängel). Daher übernimmt GO SIMPLE keine Garantie und Haftung für die ständige Verfügbarkeit ihrer Webseite, Dienste, Leistungen und Erreichbarkeit über das Internet. Außerdem übernimmt GO SIMPLE keine Haftung für Schäden, die Vertragspartnern oder Dritten aus der Nutzung der Webseite und den E-Mail-Diensten als solches entstehen.

Dies gilt auch für die Übermittlung von Informationen und Dateien durch Datenfernübertragung. Ein Schutz vor Computerviren kann nicht gewährleistet werden. Insbesondere haftet GO SIMPLE nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Vertragspartnern abgegebene Vertragsangebote nicht oder nicht rechtzeitig bei GO SIMPLE eingehen oder von Vertragspartnern unvollständige Angebote gemacht werden.

Die Haftung für jedweden Postlauf an oder von GO SIMPLE und dem Registered Office wird ausgeschlossen. GO SIMPLE haftet nicht für die Eintragbarkeit des gewählten Firmennamens und der Gesellschaft in das deutsche Handelsregister. Grundsätzlich sind die von GO SIMPLE zur Verfügung gestellten Unterlagen, falls bestellt und bezahlt, geeignet, die Eintragung in das Handelsregister in Deutschland und Österreich zu erreichen. In anderen Ländern sind teilweise weitergehende Unterlagen erforderlich. Die Eintragung als solche, wie auch alle damit verbundenen Kosten, ist Sache des Bestellers. GO SIMPLE weist ausdrücklich darauf hin, dass das Servicepaket nicht die Vertretung der Firma gegenüber Dritten beinhaltet; dieses dient ausschließlich der Kommunikation und des Austausches von Mitteilungen mit dem CRO.

§ 5 Kündigung

Servicepakete werden auf Zeit geschlossen. Die Laufzeit beträgt jeweilig 12 Monate. Sie beginnt mit dem Monat der Eintragung der Gesellschaft im CRO. Der Vertrag verlängert sich nicht ohne Nachbestellung durch den Kunden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für GO SIMPLE insbesondere dann gegeben, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, wenn eine Dienstleistung verlangt wird, die gegen die guten Sitten verstößt und/oder in einem Land der Europäischen Gemeinschaft unter Strafe gestellt ist. GO SIMPLE ist jederzeit berechtigt alle Verträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn GO SIMPLE darüber Erkenntnis erlangt, dass der Besteller Geschäften nachgeht, die zumindest in einem Land der Europäischen Union untersagt sind oder Geschäfte betreibt, die gegen die guten Sitten zumindest in einem Land der Europäischen Union verstoßen.

GO SIMPLE behält sich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in diesen Fällen der Kündigung vor. Im Falle der Löschung der Gesellschaft berechnet GO SIMPLE 350 EURO excl. MwSt. Löschungsgebühr.

§ 6 Normenänderung

Soweit sich während des Vertragsverhältnisses Änderungen von Normen oder Verordnungen durch den Gesetzgeber, sei es in Irland, in der Bundesrepublik Deutschland oder durch die Europäische Union oder der Anwendbarkeit von Normen/Verordnungen durch die Rechtsprechung der vorgenannten Länder beziehungsweise der EU ergeben und wird hierdurch das Vertragsverhältnis betroffen, so haftet GO SIMPLE nicht für Änderungen im Vertragsverhältnis, die sich aus den vorbeschriebenen Änderungen ergeben.

§ 7 Lieferung

GO SIMPLE weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gesellschaft mit der Eintragung in das CRO rechtswirksam entsteht. GO SIMPLE wird dem Besteller die Firmennummer nach Kenntniserhalt mitteilen. Die Zeitdauer zur Übersendung der Originaldokumente ist abhängig von der Bearbeitungsgeschwindigkeit des CRO.

Erfahrungsgemäß kann dies einige Wochen in Anspruch nehmen.

GO SIMPLE versendet die Unterlagen auf normalem Postwege. Wünscht der Besteller eine andere Versandart, so bedarf es diesbezüglich einer gesonderten Vereinbarung mit GO SIMPLE und der Kostenübernahme durch den Besteller. GO SIMPLE ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner diese innerhalb einer angemessenen Frist abzurufen.

Bei Lieferungen, die wegen unkorrekter Adressangaben erneut gesendet werden müssen, werden dem Vertragspartner die Versandkosten für die erneute Lieferung in Rechnung gestellt. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände - auch bei Lieferanten von GO SIMPLE - unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird GO SIMPLE für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird GO SIMPLE den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen GO SIMPLE auch, vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung von GO SIMPLE seitens ihrer Vorlieferanten, ist GO SIMPLE von ihren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden.

Dies gilt nur dann, wenn GO SIMPLE die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der zu liefernden Waren / Dienstleistungen getroffen hat und die Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Die Dienstleistungen von GO SIMPLE werden professionell ausgeführt. Sollte dennoch ein Grund zur Beanstandung bestehen, so ist GO SIMPLE zur Nachbesserung berechtigt.

§ 8 Zurückbehaltungsrechte

GO SIMPLE ist berechtigt, wegen offener Forderungen gegen den Besteller, sämtliche Leistungen, Waren, Dienstleistungen, Schriftstücke und Dokumente, auch in digitalisierter Form, bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zurückzubehalten. Bis zur vollständigen Zahlungen besteht ein Eigentumsvorbehalt seitens GO SIMPLE. Dies gilt auch für Gesellschaftsgründungen für den Besteller.

§ 9 Datenschutz

GO SIMPLE weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass firmenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. GO SIMPLE ist berechtigt, die Bestandsdaten der Besteller und deren Vertreter zu erheben und zu verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Vertragszwecks, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und sofern der Vertragspartner dieser Verwendung seiner Daten nicht widerspricht.

Insbesondere ist GO SIMPLE zum Nachweis des Bestellvorganges berechtigt, IP-Adressen des Bestellers zu speichern. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie wechselseitig im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln.

§ 10 Verlässlichkeit von Dokumenten

GO SIMPLE verlässt sich auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Besteller erteilten Informationen, Auskünfte und ausgehändigten Dokumente. GO SIMPLE ist ausdrücklich nicht verpflichtet, diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich einzureichender Bilanzen beim CRO, soweit diese im Rahmen des Servicepaketes an GO SIMPLE zur Einreichung übermittelt werden. Der Besteller stellt GO SIMPLE von sämtlichen aus der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit resultierenden Ansprüchen auch gegenüber Dritten, einschließlich einer etwaig erforderlichen Rechtsverteidigung, frei.

§ 11 Gerichtsstand

Für die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Gerichtsstand ist Hamburg. Dies gilt auch, soweit deutsches Recht nicht dispositiv anwendbar sein sollte.

§ 13 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, ihre Rechtswirksamkeit später verlieren oder undurchführbar sein oder sollte sich eine Regelungslücke finden, die erkennbar einer Regelung unterfallen sollte, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe des von den Parteien wirtschaftlich Gewollten. Eine etwaige Lücke ist so zu schließen, wie dies im Falle der Regelung erfolgt wäre.

 

Stand: 10.02.2020 GO SIMPLE KG